Angaben gemäß § 5 TMG

Keimblatt Natur–Verbindung Kai Behrendt
Hoppelgasse 21
76761 Rülzheim

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Redaktionell verantwortlich

Kai Behrendt

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Keimblatt Events Kai Behrendt
Hoppelgasse 21
76761 Rülzheim

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Keimblatt Events Kai Behrendt, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt, welche als Gegenstand die Teilnahme an einer vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltung oder die Inanspruchnahme damit verwandter Dienstleistungen haben.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer, insoweit bereits ein Vertrag mit dem Veranstalter besteht, in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe in Textform beim Veranstalter Widerspruch erhebt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Seminare und Veranstaltungen mit Inhalten im Bereich Coaching, Naturverbindung und zu weiteren verwandten Themen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter unter anderem auf seiner Online-Präsenz bekannt gegeben.

3.Zustandekommen des Vertrages

3.1. Der Teilnehmer erklärt seine Teilnahmeabsicht durch die Buchung der Veranstaltung auf der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Online-Plattform. Diese Buchung zählt als rechtlich bindendes Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter.

3.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, indem dieser die Annahme des Angebots erklärt. Dies erfolgt durch den Versand einer Anmeldebestätigung an den Teilnehmer per Post oder per E-Mail an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse.

3.3. Der Veranstalter behält sich vor, das im Rahmen einer erfolgten Buchung gemachte Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Ggf. bereits geleistete Zahlungen erhält der Teilnehmer in diesem Fall zurück. Ein geleistetes Zahlungsmittelentgelt oder sonstige Bearbeitungsgebühr, welche bei der Buchung einzeln als solche ausgewiesen sind, sind von dieser Erstattung ausgenommen.

3.3. Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer vom Veranstalter per Post oder per E-Mail eine Rechnung über den Teilnahmebetrag. Bis zur vollständigen Begleichung dieser Rechnung gilt der Vertrag als vorläufig abgeschlossen. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Begleichung der Rechnung behält sich der Veranstalter die Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung vor.

4. Beendigung oder Kündigung des Vertrags

4.1. Der Vertrag endet regulär, nachdem alle Parteien ihre Verpflichtungen erbracht haben. Dies sind insbesondere, aber nicht abschließend, die Bezahlung aller offenen Beträge durch den Teilnehmer und die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie der Durchführung der Veranstaltung wie in der Ausschreibung beschrieben durch den Veranstalter.

4.2. Eine Kündigung des Vertrags durch den Teilnehmer ist nur in bestimmten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Näheres regelt Punkt 5 – Stornobedingungen.

4.3. Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung abzusagen und den Vertrag zu kündigen, wenn die Durchführung nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die jeweilige Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

4.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen und den Vertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen, sofern die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Extremwetterereignissen, Erkrankung oder Tod eines maßgeblichen Referenten, Kündigung durch die vorgesehene Unterkunft und/oder Abhaltungslokalität in einem Zeitraum, in welchem kein Ersatz dafür mehr organisiert werden kann, behördlicher Untersagung der Veranstaltung, terroristischen oder kriegerischen Gefahrenlagen oder gesundheitlichen Notständen wie Epidemien u.ä. nicht zumutbar wäre.

4.5. Bei berechtigter Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter erhält der Teilnehmer geleistete Zahlungen zurück. Ein geleistetes Zahlungsmittelentgelt oder sonstige Bearbeitungsgebühr, welche bei der Buchung einzeln als solche ausgewiesen sind, sind von dieser Erstattung ausgenommen.

4.6. Darüber hinaus hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung entstandener Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Teilnehmer hat seinen Teilnahmebeitrag laut erhaltener Rechnung in voller Höhe bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum per Banküberweisung zu begleichen. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem Konto des Veranstalters.

5.2.1 Der Veranstalter kann abweichend davon auch die Nutzung anderer Zahlungsmittel einräumen. Wird diese Möglichkeit beim konkreten Angebot explizit genannt, ist die Zahlung des Teilnahmebeitrags auf diesem jeweiligen Wege bereits unmittelbar beim Abschluss der Buchung möglich. Die so geleistete Zahlung vor Zustandekommen des Vertrages wird vom Veranstalter als Abschlagszahlung behandelt und auf die nach Vertragsabschluss erstellte Rechnung in voller Höhe angerechnet.

5.2.2 Kommt kein Vertrag zustande, wird die geleistete Abschlagszahlung dem Teilnehmer erstattet. Ein geleistetes Zahlungsmittelentgelt oder sonstige Bearbeitungsgebühr, welche bei der Buchung einzeln als solche ausgewiesen sind, sind von dieser Erstattung ausgenommen. Der Veranstalter behält sich vor, die Erstattung mit einem anderen als dem ursprünglich verwendeten Zahlungsmittel durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Veranstalter hierfür auf Anfrage seine Bankverbindung in Textform mitzuteilen.

5.2.3 Der Veranstalter behält sich vor, für andere Zahlungsmittel als Banküberweisung ein Zahlungsmittelentgelt zu erheben. Ist dies der Fall, wird auf das anfallende Entgelt bei der Auswahl der möglichen Zahlungsmittel ausdrücklich hingewiesen.

5.3 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sie auf das Recht, Beträge in bar zu begleichen, ausdrücklich verzichten.

6. Stornobedingungen

6.1 Als Stornierung verstehen die Vertragsparteien die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung.

6.2 Des Weiteren gilt ein Nichterscheinen am Tag des Veranstaltungsbeginns als Stornierung durch den Teilnehmer. Veranstalter und Teilnehmer können sich abweichend davon einvernehmlich auf einen verspäteten Teilnahmebeginn einigen.

6.3 Im Falle einer Stornierung hat der Teilnehmer kein Recht auf Erstattung. Der Teilnahmebeitrag wird in voller Höhe als Stornoentgelt fällig. Auch noch nicht beglichene Rechnungen über den Teilnahmebeitrag sowie weitere aus dem Vertrag hervorgehende Zahlungsverpflichtungen bleiben unberührt.

6.4 Auch im Falle der Stornierung aus durch den Teilnehmer nicht zu vertretenden Gründen, wie z.B. Krankheit, Mobilitätseinschränkungen oder Naturkatastrophen, entsteht kein Recht auf Erstattung. 6.3 gilt uneingeschränkt. Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Rücktritts-Versicherung, die die entstehenden Stornokosten trägt.

6.5 Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer vorschlagen, welcher an seiner Stelle teilnehmen soll. Falls der Veranstalter dem zustimmt und ein Vertrag mit dem Ersatzteilnehmer zustande kommt, erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr erstattet. Ein geleistetes Zahlungsmittelentgelt oder sonstige Bearbeitungsgebühr, welche bei der Buchung einzeln als solche ausgewiesen sind, sind von dieser Erstattung ausgenommen.

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, welches der Teilnehmer bucht.

7.2 Insbesondere wird in jedem Angebot des Veranstalters angegeben, ob und in welchem Umfang Unterkunft und Verpflegung im Angebot enthalten sind.

7.3 Die Organisation der Anreise zum angegebenen Veranstaltungsort sowie alle daraus entstehenden Kosten liegen in allein beim Teilnehmer und sind nicht Teil des Leistungsumfangs.

7.4 Werden einzelne Leistungen oder Leistungsbestandteile durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch den gesamten Teilnahmebeitrag abzurechnen. Es besteht kein Recht auf eine (Teil-)Erstattung bei Nichtinanspruchnahme von (Teil-)Leistungen.

Dies betrifft insbesondere auch verspätete Anreise und/oder verfrühte Abreise.

8. Hausrecht, Verhalten

8.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Ermahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird trotzdem das volle Teilnahmeentgelt fällig.

8.2 Der Veranstalter sowie ggf. von ihm benannte Vertreter üben während der Veranstaltung am Veranstaltungsort das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist insoweit Folge zu leisten.

9. Weitergabe, Urheberrecht

9.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen dient der persönlichen Schulung und Weiterentwicklung der Teilnehmer. Eine Weitergabe der Inhalte ist dem Teilnehmer daher weder entgeltlich noch unentgeltlich gestattet.

9.2. Dies gilt auch nach der Veranstaltung und über das Ende des Vertrags hinaus unbegrenzt.

9.3 Zweck der Präsenz-Seminare ist der Schulung der Teilnehmer an den Veranstaltungsterminen vor Ort. Es ist den Teilnehmern daher nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

10. Verschwiegenheitspflicht

10.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung sowie auch nach deren Ende, über alle persönlichen wie geschäftlichen Geheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

10.2 Der Teilnehmer erkennt an, dass in Gruppenübungen oder anderen der Veranstaltung angehörigen Kontexten geteilte private wie geschäftliche Geheimnisse auch anderen Teilnehmern bekannt werden können, welche möglicherweise nicht dieser Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

10.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Geheimnisse und persönliche Inhalte anderer Teilnehmer, von denen er im Rahmen der Veranstaltung Kenntnis erlangt, mit keiner weiteren Person, welche nicht Teilnehmer der Veranstaltung ist, teilen oder ihr weitergeben wird.

10.4 Diese Pflichten gelten auch nach der Veranstaltung und über das Ende des Vertrags hinaus unbegrenzt.

11. Haftung

11.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

11.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (11.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

12.Natur, Besondere Gefahren

12.1 Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen des Veranstalters finden im Freien und/oder unmittelbar in der Natur statt, z.B. im Wald, auch abseits befestigter Wege.

Der Veranstalter prüft die begangenen Wege und Flächen im Vorfeld der Begehung gewissenhaft. Dennoch können den Teilnehmern durch Witterung, natürliche Ereignisse und allgemeine natur- und waldtypische Gefahren für den Veranstalter unvorhersehbare Gefährdungen entstehen.

12.2 Der Veranstalter klärt die Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung sowie ggf. unmittelbar vor Betreten solcher Naturräume über die entstehenden Risiken sowie Verhaltensweisen zur Verminderung und/oder Vermeidung solcher Risiken sowie über das Verhalten bei konkretem Eintritt von Gefährdungen auf. Er wird die Fläche und Route stets mit Rücksicht auf gesundheitliche Einschränkungen und körperlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer auswählen.

12.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, stets in eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Einschränkungen sowie der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit zu entscheiden, ob er an einer Einheit in Naturräumen teilnehmen kann und möchte. Er informiert den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn einer Einheit in Naturräumen, über eigene gesundheitliche Einschränkungen sowie ggf. verminderte körperliche Leistungsfähigkeit.

12.4 Tritt eine unerwartete Belastung oder Gefährdung während einer Einheit in Naturräumen auf, welche der Teilnehmer nicht tragen kann oder möchte, informiert er den Veranstalter unmittelbar. Der Veranstalter unterstützt den Teilnehmer dann nach bester Möglichkeit bei deren Vermeidung und/oder beim Verlassen des Naturraums.

12.5 Der Teilnehmer erklärt, dass er der Arbeit in Naturräumen und unter naturtypischen Gefahren und Belastungen ausdrücklich zustimmt und diese explizit wünscht. Er wird gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche geltend machen, welche aus der Arbeit in diesen Räumen und unter diesen Bedingungen entstehen, und welche bei der Arbeit in geschlossenen Räumen nicht entstünden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, körperliche Schäden wie Verletzungen sowie deren Folgeschäden.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Bei Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Salvatorische Klausel auf für die neu eingeführten Besteimmungen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Keimblatt Events Kai Behrendt
Hoppelgasse 21
76761 Rülzheim

Sie haben das Recht, binnen einer Widerrufsfrist von vierzehn Tagen nach Zustandekommen des Vertrages ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Keimblatt Events Kai Behrendt, Hoppelgasse 21, 76761 Rülzheim) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies oder eine anderweitige bestimmte Form ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und dies entsprechend nachweisen können (z.B. Einschreiben).

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, oder in billigem Ermessen unsererseits an anderes Zahlungsmittel (siehe Punkt 5.2.3 AGB). In keinem Fall werden Ihnen für die Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dazu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, ein erhobenes Zahlungsmittelentgelt im Rahmen der Online-Buchung, sowie eine Bearbeitungs- oder Vorverkaufsgebühr, da diese Dienstleistungen unmittelbar mit der Buchung und deren Verarbeitung erbracht sind.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

Widerrufsformular

An

Keimblatt Events
Kai Behrendt
Hoppelgasse 21
76761 Rülzheim
E-Mail: info@keimblatt.net

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.